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   OLG Hamm, 26.06.1986 - 2 WF 247/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3672
OLG Hamm, 26.06.1986 - 2 WF 247/86 (https://dejure.org/1986,3672)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.06.1986 - 2 WF 247/86 (https://dejure.org/1986,3672)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Juni 1986 - 2 WF 247/86 (https://dejure.org/1986,3672)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mansui.eu PDF

    BGB § 1360a; ZPO §§ 114 ff
    Prozeßkostenhilfe in Scheidungsverfahren; Ratenzahlung; Unterlassen zumutbarer Arbeitsbemühungen.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung; Einvernehmliches Scheidungsverfahren einer armen Partei

Papierfundstellen

  • FamRZ 1986, 1013
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 12.08.1981 - 3 WF 3833/81

    Bestimmung der Anforderungen an die Annahme des Scheiterns einer Scheinehe;

    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.1986 - 2 WF 247/86
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich die Antragstellerin durch die Aufnahme einer zumutbaren Arbeit die erforderlichen Mittel zu der Prozeßführung unschwer beschaffen könnte (KG NJW 1982, 112; OLG Karlsruhe FamRZ 1985, 954 f).
  • OLG Karlsruhe, 26.03.1985 - 18 WF 15/85
    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.1986 - 2 WF 247/86
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich die Antragstellerin durch die Aufnahme einer zumutbaren Arbeit die erforderlichen Mittel zu der Prozeßführung unschwer beschaffen könnte (KG NJW 1982, 112; OLG Karlsruhe FamRZ 1985, 954 f).
  • OLG Karlsruhe, 16.05.1991 - 16 WF 66/91

    Beschwerde gegen die Versagung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Ausschluss

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  • OLG Karlsruhe, 16.07.1987 - 2 WF 73/87

    Unterhalt; Kindesunterhalt; Bemessung; Prozeßstandschaft

    Angesichts der Einkommensverhältnisse ihrer Eltern können sie auch weder von ihrer Mutter, der Klägerin, noch von ihrem Vater, dem Beklagten, Prozeßkostenvorschuß verlangen: Nach ständiger Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (zum Beispiel Beschluß vom 12. Juni 1984 - FamRZ 1984, 919) scheidet nämlich die Geltendmachung eines Anspruchs auf Prozeßkostenvorschuß dann aus, wenn die in Anspruch Genommenen selbst Prozeßkostenhilfe beanspruchen könnten, sei es auch nur mit Ratenzahlungsanordnung (ebenso OLG Hamm FamRZ 1986, 1013).
  • OLG München, 27.11.1986 - 20 U 5314/86

    Prozeßkostenvorschuß; Prozeßkostenhilfeverfahren; Anspruch; Wirtschaftliche

    Die von dem Oberlandesgericht Hamm in dem Beschluß vom 26. Juni 1986 (FamRZ 1986, 1013) gegen eine Auferlegung von Ratenzahlungen im Rahmen der Gewährung von Prozeßkostenhilfe geäußerten Bedenken vermag der Senat nicht zu teilen.
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